GGL warnt vor illegalen Event-Wetten und Prognosemärkten außerhalb des Sports
Geschrieben von Zara Keller · 18.8.2026

GGL warnt vor illegalen Event-Wetten und Prognosemärkten außerhalb des Sports

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat in einer offiziellen Erklärung klargestellt dass die meisten Verträge über Ereignisse sowie nicht-sportbezogene Prognosemärkte unter deutschem Recht als illegal gelten und dass nur Wetten auf klar definierte Sportereignisse mit nachweisbaren Ergebnissen für eine Lizenz in Betracht kommen während die Teilnahme an verbotenen Märkten aus Deutschland heraus eine Straftat darstellen kann und dies den restriktiven Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 weiter untermauert
Hintergründe zur behördlichen Stellungnahme
Beobachter in der Branche verfolgen die Entwicklungen seit der Veröffentlichung der Warnung genau und stellen fest dass die GGL damit auf eine wachsende Zahl von Plattformen reagiert die Märkte zu politischen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Ereignissen anbieten doch solche Angebote fallen nicht unter die erlaubten Kategorien und verstoßen gegen bestehende Vorschriften was zu direkten Konsequenzen für Anbieter und Nutzer führen kann
Erlaubte und verbotene Wettformen im Überblick
Nur Wetten auf sportliche Ereignisse mit objektiv überprüfbaren Ausgängen erhalten eine Lizenz während Verträge über Wahlergebnisse Konjunkturdaten oder andere gesellschaftliche Entwicklungen ausgeschlossen bleiben und die Behörde betont dass die Teilnahme an solchen Märkten aus Deutschland strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann was den GlüStV 2021 als verbindliche Grundlage bestätigt und gleichzeitig die Kanalisierung legaler Angebote stärkt
Rechtliche Konsequenzen für Nutzer und Anbieter
Die GGL weist darauf hin dass Personen die von Deutschland aus auf nicht genehmigte Märkte setzen sich strafbar machen können und Anbieter die solche Produkte gezielt an deutsche Kunden richten mit behördlichen Maßnahmen rechnen müssen während die Regelung sicherstellt dass nur lizenzierte Sportwetten den rechtlichen Anforderungen entsprechen und alle anderen Formen von Prognosemärkten untersagt bleiben

Im August 2026 bleibt die Durchsetzung dieser Vorgaben ein zentrales Thema und Experten verweisen auf die klare Abgrenzung zwischen erlaubten Sportwetten und verbotenen Event-Verträgen die in der Stellungnahme der GGL besonders hervorgehoben wird um Missverständnisse zu vermeiden und die Einhaltung des GlüStV 2021 zu gewährleisten
Auswirkungen auf den Markt für Prognoseplattformen
Plattformen die bisher nicht-sportliche Märkte angeboten haben sehen sich mit der Notwendigkeit konfrontiert ihre Angebote anzupassen oder den Zugang für Nutzer aus Deutschland einzuschränken und die Behörde macht deutlich dass eine Lizenzierung nur für definierte Sportveranstaltungen möglich ist während alle anderen Varianten als illegal eingestuft werden und somit keine legale Grundlage besitzen
Verbindung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021
Der GlüStV 2021 bildet die rechtliche Basis für diese Entscheidung und die GGL nutzt die Warnung um bestehende Regeln zu bekräftigen die eine klare Trennung zwischen sportlichen und nicht-sportlichen Wettformen vorsehen wobei die Behörde auf die Verifizierbarkeit von Ergebnissen als zentrales Kriterium verweist und die strafrechtliche Relevanz von Verstößen hervorhebt
Praktische Hinweise der Behörde
In der Stellungnahme werden konkrete Beispiele für verbotene Märkte genannt und Nutzer erhalten den Rat sich ausschließlich an lizenzierte Anbieter zu wenden die Sportwetten mit nachvollziehbaren Ergebnissen offerieren während die Teilnahme an anderen Prognoseformen rechtliche Risiken birgt und die GGL ihre Überwachungsfunktion weiter ausübt um den Rahmen des GlüStV 2021 durchzusetzen
Schlussfolgerung
Die Warnung der GGL schafft Klarheit über die Grenzen erlaubter Glücksspielangebote und unterstreicht dass nur Sportwetten mit verifizierbaren Ausgängen eine Lizenz erhalten können während alle anderen Event-Verträge und nicht-sportlichen Prognosemärkte verboten bleiben und die Einhaltung dieser Vorgaben sowohl für Anbieter als auch für Nutzer bindend ist